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   BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66, alt: 5 StR 77/64, 5 StR 306/62, 5 StR 284/61   

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https://dejure.org/1966,8154
BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66, alt: 5 StR 77/64, 5 StR 306/62, 5 StR 284/61 (https://dejure.org/1966,8154)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1966 - 5 StR 396/66, alt: 5 StR 77/64, 5 StR 306/62, 5 StR 284/61 (https://dejure.org/1966,8154)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1966 - 5 StR 396/66, alt: 5 StR 77/64, 5 StR 306/62, 5 StR 284/61 (https://dejure.org/1966,8154)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt - Verschleppungsabsicht eines Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66
    Dies war hier nicht der Angeklagte, sondern sein Verteidiger, Dementsprechend könnte eine etwaige Verschleppungsabsicht des Angeklagten die Ablehnung der Beweisanträge ausnahmsweise nur dann rechtfertigen, wenn der Verteidiger die Eignung der Beweisbehauptungen und Beweismittel überhaupt nicht selbst geprüft, sondern die Anträge als bloßes Werkzeug des Angeklagten gestellt hätte (BGH a.a.O.; BGH NJW 1953, 1314 [BGH 10.04.1953 - 1 StR 145/53]; NJW 1964, 2118 [BGH 25.08.1964 - 5 StR 240/64]).
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66
    Daraus einen Anhaltspunkt für die Verschleppungsabsicht des Angeklagten herzuleiten, verstößt gegen § 246 Abs. 1 StPO (BGH 1 StR 323/62 vom 25. September 1962).
  • BGH, 25.08.1964 - 5 StR 240/64
    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66
    Dies war hier nicht der Angeklagte, sondern sein Verteidiger, Dementsprechend könnte eine etwaige Verschleppungsabsicht des Angeklagten die Ablehnung der Beweisanträge ausnahmsweise nur dann rechtfertigen, wenn der Verteidiger die Eignung der Beweisbehauptungen und Beweismittel überhaupt nicht selbst geprüft, sondern die Anträge als bloßes Werkzeug des Angeklagten gestellt hätte (BGH a.a.O.; BGH NJW 1953, 1314 [BGH 10.04.1953 - 1 StR 145/53]; NJW 1964, 2118 [BGH 25.08.1964 - 5 StR 240/64]).
  • BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58
    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66
    Dieser Ablehnungsgrund ist einmal schon deswegen nicht gegeben, weil die Erhebung der beantragten Beweise das Verfahren nicht nennenswert verzögert hätte (BGH NJW 1958, 1789 [BGH 16.09.1958 - 5 StR 304/58] 21 ).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Die von der Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift vorgelegte Urkunde war im Verfahren zu Beweiszwecken bestimmt, weshalb sie gemäß § 250 Satz 2 StPO auch nicht nach § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden durfte (vgl. BGH, Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62; BGHSt 20, 160, 161; BGHR StPO § 256 Abs. 1 Gutachten 1 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Der Senat hätte zwar Bedenken, der vom 5. Strafsenat in zwei unveröffentlichten Urteilen vertretenen Meinung zuzustimmen, daß nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene Erklärungen (Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62) oder bloß "gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Äußerungen" (Urt. vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63) als schriftliche Erklärungen im Sinne des § 250 Satz 2 StPO anzusehen seien.
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber hinaus verlangt, daß die schriftliche Erklärung in demselben Verfahren abgegeben worden ist (BGH, Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62).
  • BGH, 17.07.2000 - 5 StR 414/99

    Reichweite des Verlesungsverbotes nach § 250 Satz 2 StPO; Beweisantrag; Verlesung

    Es kann dahinstehen, ob an der vom Senat in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62 - vertretenen Auffassung festzuhalten ist, nach der dem Verlesungsverbot des § 250 Satz 2 StPO nur solche schriftlichen Erklärungen unterfallen, die in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegeben worden sind (a.A. BGHSt 20, 160 f. in einer nicht tragenden Erwägung).
  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

    Äußerungen von Auskunftspersonen außerhalb solcher Vernehmungen fallen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darunter (BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]; JR 1951, 349); so z.B. auch nicht eine eidesstattliche Versicherung in einem Zivilverfahren (Urteil vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    250 StPO verbietet nach seinem Sinnzusammenhang in Satz 2 die Verlesung nur solcher schriftlicher Erklärungen von Auskunftspersonen als Ersatz für deren Vernehmung, die gegenüber einer mit einem Strafverfahren befassten Behörde zu Beweiszwecken abgegeben worden sind (vgl. BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; BGH Urteile vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62 - und vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 - Schwarz/Kleinknecht 25. Aufl. 250 StPO Anm. 3).
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 275/76

    Versuchter Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Angehöriger der

    Die Zeugin ECU ist keine Verhörsperson, sondern eine private Zeugin vom Hörensagen, die über Äußerungen des weigerungsberechtigten Zeugen außerhalb von Vernehmungen unbeschränkt vernommen werden darf (BGH, Urteil vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62).
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 578/67

    Ermittlung und Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen

    Alle anderen früheren Äußerungen, insbesondere solche gegenüber Dritten, dürfen trotz 252 StPO ermittelt und verwertet werden (BGH NJW 1956, 1886; Urteil vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62 -).
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